DGUV V3 Prüffristen: Ablauf und Wiederholungsprüfung
DGUV V3 Prüffristen für Betriebe richten sich nach Gerät, Einsatz und Gefährdungsbeurteilung. Die Tabelle zeigt Orientierungswerte für ortsfeste Anlagen und elektrische Betriebsmittel – vom Büro und Einzelhandel bis zu Werkstatt und Küche. Schulen und öffentliche Einrichtungen sind ebenfalls berücksichtigt. Wir sind im Ammertal und Oberland im Einsatz.
So läuft die DGUV V3-Prüfung ab
Vor dem Termin stimmen wir mit Ihnen ab, welche Anlagen oder Geräte dazugehören, wo sie stehen und wie der Zugang organisiert wird. Die Prüfung wird anschließend vor Ort durchgeführt; Umfang und Messverfahren richten sich nach dem Prüfgegenstand und dem Auftrag.
1. Umfang abstimmen
Sie nennen uns den Standort, die Gerätearten und die ungefähre Anzahl. Vorhandene Listen oder frühere Prüfprotokolle helfen bei der Planung. Wir klären mit Ihnen, ob ortsfeste Anlagen, ortsveränderliche Betriebsmittel oder beides geprüft werden soll.
2. Sicht- und Messprüfungen durchführen
Die prüfende Person kontrolliert die Geräte und Anlagen auf erkennbare Schäden und beurteilt anschließend die erforderlichen Funktionen und elektrischen Werte. Nicht jedes Gerät wird mit demselben Messprogramm geprüft: Bauart, Schutzmaßnahme und Nutzung bestimmen, welche Prüfschritte sinnvoll sind.
3. Ergebnisse dokumentieren
Die geprüften Objekte und die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert. Festgestellte Mängel werden benannt, damit Verantwortliche entscheiden können, welche Maßnahmen erforderlich sind. Die Dokumentation unterstützt außerdem die nächste Gefährdungsbeurteilung.
Was die Dokumentation festhält
Pro Betriebsmittel werden Prüfschritte, Messwerte, Ergebnis und die nächste Prüffrist nachvollziehbar zugeordnet. Das abgebildete Beispielprotokoll ist anonymisiert.

DGUV V3 Prüffristen: Wer legt die Abstände fest?
Für alle Betriebe gilt nicht automatisch derselbe Prüfabstand. Der Arbeitgeber legt die Prüffristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Die Frist soll so gewählt werden, dass elektrische Gefährdungen rechtzeitig erkannt werden und zugleich zu den tatsächlichen Einsatzbedingungen passt.
Die DGUV Information 203-071 beschreibt, wie Betriebe geeignete Prüffristen für elektrische Betriebsmittel ermitteln können. Sie ist eine Orientierungshilfe. Entscheidend bleiben die konkrete Gefährdungsbeurteilung, die Art des Arbeitsmittels und die Erfahrungen aus dem Betrieb. Eine einmal festgelegte Frist sollte überprüft werden, wenn sich Einsatz, Umgebung oder Ausfall- und Mängelbild wesentlich ändern. Dann ist auch zu prüfen, ob die DGUV V3 Prüffrist weiterhin zu den tatsächlichen Bedingungen passt.
Darum ist eine pauschale Aussage wie „jedes Gerät muss jährlich geprüft werden“ meist nicht ausreichend. Eine Kaffeemaschine im Büro wird anders beansprucht als ein Verlängerungskabel auf einer Baustelle. Für die Festlegung zählen die Bedingungen am jeweiligen Einsatzort.
Prüffristen für Anlagen und Geräte im Überblick
Mit Prüffrist ist der Abstand bis zur nächsten Wiederholungsprüfung gemeint – nicht die Dauer eines einzelnen Prüftermins. Die Tabelle zeigt Orientierungswerte. Die konkrete Frist muss zum Gerät, zum Einsatz und zu den festgestellten Mängeln passen.
| Prüfobjekt oder Einsatzbereich | Orientierungswert | So ist der Wert einzuordnen |
|---|---|---|
| Ortsfeste elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Typische Betriebs- und Schulgebäude | 4 Jahre | Regelmäßiger Richtwert für den ordnungsgemäßen Zustand. Besondere Nutzung, festgestellte Mängel oder weitere Vorgaben können einen kürzeren Abstand erfordern. |
| Ortsfeste Anlagen in Bereichen besonderer Art | 1 Jahr | Gilt, wenn der konkrete Bereich beziehungsweise die Anlage als Bereich besonderer Art einzuordnen ist. Eine Küche oder ein Bad im Gebäude macht nicht automatisch die gesamte Gebäudeinstallation jährlich prüfpflichtig. |
| Ortsveränderliche Geräte und Anschlussleitungen Allgemeiner Richtwert | 6 Monate | Ausgangspunkt der DGUV-Orientierung. Dazu zählen zum Beispiel elektrische Handgeräte, Verlängerungsleitungen und Geräteanschlussleitungen. Die Gefährdungsbeurteilung kann eine kürzere oder begründet längere Frist ergeben. |
| Baustellen und stark beanspruchte Arbeitsmittel | 3 Monate auf Baustellen | Für ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen nennt die DGUV diesen Richtwert. Beschädigungsgefahr, Feuchtigkeit und grobe Beanspruchung sprechen für engmaschige Prüfungen. |
| Werkstatt und Fertigung Handwerkzeuge, mobile Leuchten, Verlängerungsleitungen | Richtwert: 6 Monate; höchstens 1 Jahr bei Fehlerquote < 2 % | Der Jahreswert ist ein Maximalwert, wenn die Fehlerquote im vergleichbaren Bereich unter 2 % liegt. Bei rauem Werkstattbetrieb oder häufigen Schäden muss die Frist kürzer sein. |
| Einzelhandel, Supermarkt und Kiosk Kassen, Scanner, mobile Leuchten und Reinigungsgeräte | Orientierungswert: 6 Monate; bis 1 Jahr bei Fehlerquote < 2 % | Die DGUV nennt keine eigene pauschale Frist für den Einzelhandel. Der allgemeine Richtwert für ortsveränderliche Arbeitsmittel dient als Ausgangspunkt. Prüfergebnisse, häufiges Umstecken, Reinigung, Feuchtigkeit und Beschädigungen können einen kürzeren Abstand erforderlich machen; eine Verlängerung muss durch vergleichbare Prüfergebnisse begründet sein. |
| Büro und Verwaltung PC, Monitor, Tischleuchte, Verlängerungsleitung | Richtwert: 6 Monate; höchstens 2 Jahre bei Fehlerquote < 2 % | Der Zwei-Jahres-Wert ist ein Maximalwert und keine automatische Standardfrist. Er kommt nur in Betracht, wenn die Ergebnisse vergleichbarer Prüfungen eine niedrige Fehlerquote zeigen. |
| Schulen – Unterrichts- und Fachräume Mediengeräte, Hauswirtschafts- und Technikunterricht | Ortsfest: 4 Jahre Ortsveränderlich: 12 Monate | Die Branchenregel Schule empfiehlt diese Fristen. Geräte in berufsbildenden Werkstätten sind nach ihrer tatsächlichen Beanspruchung wie Werkstattgeräte zu beurteilen. Vor der Benutzung bleibt die Sichtkontrolle wichtig. |
| Gemeinschaftsküchen und gewerbliche Küchen Zum Beispiel Geräte für Zubereitung und Warmhaltung | Älterer DGUV-Beispielwert: 6 Monate | Hohe Nutzung, Wärme, Feuchtigkeit, Reinigung und bewegliche Anschlussleitungen berücksichtigen. Für weniger beanspruchte sonstige Küchen wird als Beispiel 12 Monate genannt; die betriebliche Gefährdungsbeurteilung entscheidet. |
| Bäder und Nassbereiche Zum Beispiel Wassersauger und Geräteanschlussleitungen | Älterer DGUV-Beispielwert: 6 Monate | Feuchtigkeit und intensive Nutzung können eine kürzere Frist notwendig machen. Geräteeignung und konkrete Einsatzbedingungen müssen zusätzlich bewertet werden. |
Wichtig: Die Werte sind keine pauschalen gesetzlichen Fristen für jeden Einzelfall. Der Arbeitgeber legt die Prüffrist auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest und überprüft sie anhand der Prüfergebnisse. Bei erkennbaren Schäden darf ein Gerät nicht einfach bis zum nächsten Prüftermin weiterbenutzt werden.
Offizielle Grundlagen und Beispiele: DGUV Vorschrift 3 – Orientierungswerte für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel · DGUV Branchenregel Schule · Aktuelle DGUV-Information zu ortsveränderlichen Betriebsmitteln (Ausgabe April 2026). Die konkreten Beispiele für Gemeinschaftsküchen und Bäder stammen aus einer älteren DGUV-Praxistabelle (2009) und sind nur eine Orientierung; die aktuelle Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls strengere Vorgaben des Unfallversicherungsträgers gehen vor.
Welche Faktoren beeinflussen eine Prüffrist?
Bei der Gefährdungsbeurteilung können unter anderem folgende Punkte eine Rolle spielen:
- Wie oft und wie lange wird das Betriebsmittel verwendet?
- Ist es Feuchtigkeit, Staub, Wärme, Erschütterungen oder mechanischer Belastung ausgesetzt?
- Wird es häufig transportiert, angeschlossen oder umgebaut?
- Welche Mängel wurden bei früheren Prüfungen festgestellt?
- Gab es Ausfälle, Reparaturen oder besondere Vorkommnisse?
Die Antworten helfen dabei, Prüfumfang und Wiederholungsabstand nachvollziehbar festzulegen. Unsere Prüfung liefert dafür dokumentierte Befunde; die betriebliche Gefährdungsbeurteilung und die Verantwortung für die festgelegte Prüffrist bleiben beim Arbeitgeber.
DGUV V3 oder DGUV V4: Was müssen Sie wissen?
Welche Vorschrift für eine Einrichtung maßgeblich ist, hängt unter anderem vom zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Im Alltag müssen Sie die Vorschriftennummer nicht selbst einordnen: Nennen Sie uns bei der Anfrage Ihre Einrichtung und den Prüfstandort. Wir klären mit Ihnen, welcher Prüfauftrag und welche Dokumentation benötigt werden.
Auch die Normen hinter den Prüfungen sind für Abteilungsleitungen nicht immer selbsterklärend. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln werden Prüfungen nach einer Reparatur und regelmäßige Wiederholungsprüfungen heute in getrennten europäischen Normen beschrieben: DIN EN 50678 und DIN EN 50699. Früher wurden diese Themen häufig gemeinsam unter DIN VDE 0701-0702 behandelt. Für Ihre Anfrage reicht es, Geräteart, Einsatzort und Umfang zu nennen; wir stimmen die passende Prüfung ab.
Ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Geräte
Ortsfeste elektrische Anlagen sind dauerhaft installiert, zum Beispiel Verteilungen und fest angeschlossene Anlagenteile. Ortsveränderliche Betriebsmittel können bewegt oder an verschiedenen Orten eingesetzt werden, etwa Netzteile, Drucker oder Verlängerungsleitungen. Welche Objekte in den Auftrag gehören, wird vorab gemeinsam festgelegt.
Wenn Sie genauer wissen möchten, welche Messschritte bei ortsfesten Anlagen und bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln erfolgen, finden Sie die Erklärungen auf unserer Leistungsseite zur DGUV V3/V4-Prüfung.
Was Sie vor dem Prüftermin vorbereiten können
- Prüfstandort, Ansprechpartner und Zugangsmöglichkeiten mitteilen.
- Die ungefähre Anzahl und Art der zu prüfenden Betriebsmittel angeben.
- Geräte möglichst zugänglich bereitstellen; bei laufendem Betrieb stimmen wir Zeitfenster und Bereiche ab.
- Gerätelisten, frühere Protokolle oder bekannte Mängel bereithalten, wenn vorhanden.
- Besondere Einsatzbedingungen, Reparaturen oder Änderungen seit der letzten Prüfung erwähnen.
Fehlen Listen oder sind die Mengen noch unklar, können wir die Anfrage trotzdem gemeinsam eingrenzen. Eine erste Einschätzung hilft dabei, Zeitbedarf und Ablauf für den Prüfstandort zu planen.
Häufige Fragen zu DGUV V3 Prüffristen
Sind DGUV V3 Prüffristen immer jährlich?
Nein. Der passende Abstand ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Bedingungen im Betrieb. Allgemeine Richtwerte ersetzen die Bewertung des konkreten Einsatzes nicht.
Wer trägt die Verantwortung für die Prüffrist?
Der Arbeitgeber organisiert die Gefährdungsbeurteilung und legt die Frist fest. Die Prüfperson führt den vereinbarten Prüfumfang durch und dokumentiert die Ergebnisse.
Was erhalte ich nach der Prüfung?
Sie erhalten die vereinbarte Prüfdokumentation mit den erfassten Objekten und Ergebnissen. Festgestellte Abweichungen werden darin festgehalten, damit sie weiterbearbeitet werden können.
DGUV V3/V4-Prüfung im Oberland abstimmen
Schicken Sie uns Prüfstandort, Gerätearten und ungefähre Anzahl. Elektrotechnik Civan stimmt mit Schulen, öffentlichen Einrichtungen und Betrieben den passenden Umfang und einen Termin ab.
Prüfung anfragen +49 157 8345 4140Weitere Informationen: Leistungsumfang und Messschritte · Prüfung für Schulen, öffentliche Einrichtungen und Betriebe